In den Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden.
Artikel 30
UN-Konvention über die Rechte des Kindes, angenommen am 20. November
1989 durch die Generalversammlung der UNO
Die Dnjestr-Republik (Transnistrien) ist ein Teil der Republik Moldau, der sich 1990 für unabhängig erklärt hat, international jedoch nicht anerkannt ist. Am 1. Juli 2004 ordneten die Behörden der Dnjestr-Republik an, alle Schulen, die lateinische Buchstaben verwenden, zu schließen, sollten sie nicht auf das kyrillische Alphabet übergehen.
Etwa sechzig Waisenkindern zwischen sieben und 15 Jahren, die Ende Juli aus einem Sommerlager zurückkehrten, wurde der Zutritt zu ihrem Kinderheim verweigert, und sie mussten die Nacht auf dem Gehsteig verbringen. Das Heim wurde von der Miliz abgesperrt. Am nächsten Morgen gelang es den Kindern trotz der Absperrung in zwei Gebäude vorzudringen.
"Es ist völlig inakzeptabel, Kinder der Straße zu überlassen", sagte der Botschafter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Republik Moldau, William Hill. Er forderte die sofortige Wiedereröffnung des Kinderheims. Die OSZE und das Kinderhilfswerk der UNO, Unicef, haben seitdem die Kinder täglich mit Wasser und Lebensmitteln versorgt, obwohl die Behörden der Dnjestr-Republik sich anfangs widersetzten.
Eltern, Lehrer und Schüler in der Republik haben seither mit friedlichen Mitteln versucht, ihr Recht zu verteidigen, Moldawisch mit lateinischen Buchstaben zu schreiben wie in der restlichen Republik Moldau. Schulkinder und -personal wurden bedroht, mehrere Eltern verhaftet und wegen Ungehorsams gegenüber der Polizei und Beteiligung an illegalen Aktivitäten ins Gefängnis gesteckt. Die OSZE hat die Maßnahmen der Behörden verurteilt und gegen die willkürlichen Verhaftungen protestiert.
Der damalige Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarats, der norwegische
Außenminister Jan Petersen, erklärte am 28. Juli 2004, dass die
Schließung der Schulen gegen europäische Menschenrechtsstandards
verstoße und Minderheitenrechte verletze.
Am 18. August 2004 teilte die OSZE mit, dass Behörden der Dnjestr-Republik
OSZE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern die Einreise in die Republik bis auf
weiteres verboten hatten. Ferner war die Einfuhr einer für das Kinderheim
bestimmten Lebensmittellieferung unterbunden worden. Die Behörden behaupteten,
ein Angehöriger der Sicherheitskräfte wäre von einem Fahrzeug
der OSZE verletzt worden. Diese Behauptung wurde von OSZE-Missionschef Neil
Brennan auf das Schärfste zurückgewiesen.
"Uns den Zutritt zur Region zu verweigern ist ein klarer Verstoß gegen die 1993 zwischen den Regierenden der Dnjestr-Republik und der OSZE getroffene Übereinkunft", betonte Brennan. "Die Präsenz der OSZE in der Region war die einzige Möglichkeit, die Waisenkinder der Benderi-Schule mit Wasser und Nahrungsmitteln zu versorgen, und den Rest der Welt über die angespannte Situation in der Region zu informieren."
Die Behauptung, ein Angehöriger der Miliz sei verletzt worden, sei "reine Erfindung", erklärte Brennan. "Die OSZE hat die Kinder ohne Probleme mehrere Wochen lang mit humanitärer Hilfe unterstützt."
Quellen: OSZE, Amnesty International
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Waisenkinder holen Wasser, nachdem die Behörden in der Dnjestr-Republik das Wasser für moldawischsprachige Schulen gesperrt haben. © OSZE |