Die Menschenrechte sind für alle Menschen gültig. Sie legen fest, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Die Menschenrechte sind universal. Sie gelten auf der ganzen Welt, ungeachtet des Landes, seiner Kultur oder spezifischen Situation.
Die Menschenrechte sollen die Macht des Staates über den Einzelnen begrenzen. Gleichzeitig obliegen dem Staat gewisse Pflichten gegenüber dem Individuum. Die Menschenrechte sind Teil des Völkerrechts und in verschiedenen internationalen Abkommen enthalten. Vor allem seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Staaten auf dem Gebiet der Menschenrechte entwickelt. Laut UNO-Satzung ist die Förderung der Menschenrechte eines der Ziele der UNO.
Die Staaten sind zur Einhaltung der Bestimmungen des Völkerrechts verpflichtet. Doch sind Gesetze zur Klarstellung der Pflichten des Staates oder zum Verbot gewisser Handlungen allein nicht ausreichend. Es bedarf auch eines funktionierenden Rechtssystems im Land für die Umsetzung der Gesetze sowie Polizisten, Anwälte und Staatsanwälte, unparteiische und faire Gerichte.
Die Menschenrechte sind international, und es ist völlig legitim, wenn sich andere Staaten über andere Länder, welche die Rechte verletzen, äußern und damit versuchen, diese Situation zu verändern.
Die UNO spielt eine sehr wichtige Rolle bei ihrem Einsatz für die Menschenrechte, und im Rahmen der UNO wurden im Laufe der Jahre viele Dokumente zur Regelung der Menschenrechte ausgearbeitet.
Verschiedene Menschenrechtsorganisationen wie zum Beispiel Amnesty International und Human Rights Watch arbeiten vor Ort und setzen sich ebenfalls für die Einhaltung internationaler Abkommen über die Menschenrechte in verschiedenen Ländern ein. Sie dokumentieren und veröffentlichen Übergriffe, damit die Öffentlichkeit reagieren kann und die Länder ihre Rechtssysteme reformieren können.
"Wenn mein Sohn ein Verbrechen begangen hat, dann soll er vor Gericht gestellt werden, doch sagt mir, wo er sich aufhält."
Die Mutter eines "Verschwundenen" im Nordkaukasus
In den 1970er Jahren waren Argentinien, Chile und weitere Länder für das "Verschwinden" von politischen Oppositionellen berüchtigt. Doch dies ist nicht nur in Lateinamerika ein Problem. Hunderttausende Menschen sind in Ländern wie dem Irak, Sri Lanka und dem ehemaligen Jugoslawien verschwunden.
Dabei sind nicht nur die "Verschwundenen" selbst Opfer und Leidtragende,
sondern auch deren Familien und Freunde. Für Angehörige ist die
Ungewissheit darüber, ob das Familienmitglied noch am Leben ist, sowie
der Gedanke, dass Angehörige immer noch unter grausamen, unmenschlichen
und erniedrigenden Umständen im Gefängnis sitzen und Misshandlungen
und Folter ausgesetzt sind, unbeschreiblich schmerzhaft.
Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO lautet:
"Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des
Landes verwiesen werden."
Die Täter, die für dieses "Verschwinden" verantwortlich sind, sollen nicht ungestraft bleiben. Die UNO hat eine eigene Arbeitsgruppe (Working Group on Enforced and Involuntary Disappearances, WGEID) eingesetzt, die sich mit dem Problem des "erzwungenen Verschwindens" beschäftigt und dazu beitragen soll, dass Familien ihre verschwundenen Angehörigen wiedersehen.
Im Oktober 2002 führte die Sonderberichterstatterin der Menschenrechtskommission der UNO, Asma Jahangir, eine Feldstudie in Afghanistan durch. Es ging darum, die im Land vorherrschende Situation hinsichtlich illegaler, summarischer und willkürlicher Hinrichtungen zu untersuchen. Unter summarischer Hinrichtung versteht man, dass Verdächtige - oft direkt nach der Tat - ohne ordentliches Gerichtsverfahren hingerichtet werden.
Nach dem Besuch wies die Berichterstatterin auf das Leid hin, das dem afghanischen Volk während vieler Jahre des Krieges und durch schwere Verstöße gegen die Menschenrechte zugefügt wurde. Die Berichterstatterin erfuhr von mehreren Fällen von illegalen und summarischen Hinrichtungen, ohne dass sich die Täter dafür verantworten mussten. In der Provinz Kandahar wurde ein Mordverdächtigter von der Polizei auf dem Weg zur Haft in der Polizeistation umgebracht. Es gibt immer wieder Berichte über Frauen, die von ihren Familien "im Namen der Moral" getötet wurden. Obwohl die Menschenrechtsorganisationen intervenierten, haben die Behörden die Morde nicht untersucht. Während ihres Besuchs im Land erfuhr die Berichterstatterin ferner von summarischen Hinrichtungen, die in der Zeit des vorigen Regimes stattgefunden hatten. Es gibt eine Reihe von Massengräbern im Land, die diese Angaben zu bestätigen scheinen.
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 10
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO
Am Freitag, den 13. Dezember 1996, wurde der 40-jährige Syrier Abd al-Karim
Mara`i al-Naqshabandi in Riad hingerichtet. Er hatte 14 Jahre lang für
den saudischen Prinzen Salman bin Sa`ud bin `Abd al-`Aziz gearbeitet. Er wurde
der Hexerei gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Sohn des früheren
Königs von Saudi-Arabien und Neffen des heutigen Königs, bezichtigt.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch führte vor Ort Untersuchungen durch, um Informationen über die Hinrichtung von Abd al-Karim Mara`i al-Naqshabandi einzuholen. Nach Angaben der Organisation schickte der Angeklagte drei handgeschriebene Briefe an den Richter, in denen er seine Unschuld beteuerte und das Gericht bat, Zeugen hinzuziehen zu dürfen, um seine Unschuld zu beweisen. Der Angeklagte versuchte, sich selbst zu verteidigen. Er hatte weder Zugang zu einem Anwalt, noch juristische Kenntnisse über die Gesetzgebung in Saudi-Arabien.
Nach Meinung der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zeigt dieser Fall deutlich die Mängel eines Rechtssystems auf, in dem es weder Einsichtnahme noch Garantien für einen unparteiischen Prozess gibt. Der Angeklagte darf ferner keinen Anwalt mit seiner Verteidigung beauftragen; und das Verfahren ermöglicht es Personen mit guten Beziehungen, das System zu ihrem Vorteil zu manipulieren. Als das Innenministerium in Saudi-Arabien die Hinrichtung von Abd al-Karim Mara`i al-Naqshabandi bekannt gab, bezichtigte es den Hingerichteten der Zauberei und des Besitzes von Büchern über Götzenverehrung und Aberglauben. Das Ministerium stellte fest, dass die Strafe unter Berücksichtigung des schweren Schadens, den Zauberei und Hexerei den Menschen und der Gesellschaft zugefügt hätten, gerechtfertigt sei, da der böse Geist des Angeklagten ausgemerzt sowie andere Menschen abgeschreckt werden sollten.
Human Rights Watch weist auf den Reformbedarf des Rechtssystems unter anderem in Saudi-Arabien hin und unterstreicht die besonders prekäre Lage von Migranten im Land. Unter anderem wurden zwei Fälle von asiatischen Frauen erwähnt, die zum Tode verurteilt wurden. Sarah Jane Landicho Dematera von den Philippinen sitzt seit 1993 in der Todeszelle, und Siti Zaenab binti Buhri Rupa aus Indonesien seit 2000. Keine der Frauen spricht Arabisch, sie haben keinen Zugang zu einem Anwalt und die Menschenrechtsorganisation befürchtet, dass die beiden zur Unterzeichnung von Geständnissen gezwungen wurden.
Bei einer Sitzung in London am 15. Februar 2004 diskutierten führende
britische Menschenrechtsaktivisten die Anti-Terror-Gesetze und ihre Auswirkungen.
Diese Gesetze wurden im Dezember 2001 in einem beschleunigten Verfahren vom
britischen Parlament verabschiedet und müssen wie andere Kriegsgesetze
jedes Jahr verlängert werden.
Menschenrechtsorganisationen sind über diese Anti-Terrorgesetze besorgt
und meinen, dass gewisse ethnische Minderheiten besonders darunter zu leiden
haben.
Im Belmarsh-Gefängnis in England sitzen 14 Männer ein, die nach Meinung der Behörden einer Straftat beschuldigt sind und ausgewiesen werden sollen. Da aber Großbritannien keine Menschen ausweisen darf, die Folter in ihren Herkunftsländern riskieren, wurde beschlossen, diese Männer zu ihrer eigenen Sicherheit und zu der der Gesellschaft einzusperren. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisationen weiß keiner der Gefangenen, welcher Straftat er beschuldigt ist und welche Beweise dafür vorgebracht werden.
Die Anti-Terrorgesetze sind dem Einwanderungsgesetz angegliedert und nicht dem Strafgesetzbuch, die Polizei ist nicht für die Verdächtigten zuständig und keiner der Männer von Belmarsh wurde von der Polizei vernommen, so die Menschenrechtsorganisationen. Amnesty International hat das britische Parlament ermahnt, jenen Teil der Anti-Terrorgesetze nicht zu verlängern, demzufolge Bürgerinnen und Bürger auf unbestimmte Zeit interniert werden können. Bei der Abstimmung im britischen Unterhaus im November 2005 konnte sich Tony Blair mit seinem Vorschlag, die Frist für die Festhaltung von Terrorverdächtigen auf 90 Tage auszudehnen, nicht durchsetzen.
Am 18. März 2004 forderten schwedische Menschenrechtsorganisationen die schwedische Regierung auf, die grundlegenden Rechte bei der Terrorismusbekämpfung zu respektieren, und kritisierten die von der Regierung genehmigte Abschiebung von zwei Ägyptern im Dezember 2001. Vor allem wurde daran Kritik geübt, dass die Vereinbarung mit der ägyptischen Regierung nicht eingehalten worden war. Diese Vereinbarung legte fest, dass die Rechte der Abgeschobenen bei der Rückführung nach Ägypten nicht verletzt werden dürfen. Der Brief dieser Organisationen ist unter anderem Ergebnis eines Besuchs, den Vertreter der Organisationen Ende Januar 2004 nach Kairo unternommen hatten. Ihrer Meinung nach bestätigt sich ein früherer Verdacht: Folter, Bedrohung, unmenschliche Behandlung und Schikanen gehörten zum Alltag der beiden Männer, und keiner hatte einen neuen Prozess bekommen. Der Verdacht gegen beide blieb weiterhin ein bloßer Verdacht.
In ihrem Jahresbericht 2000 beschreibt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die bei Minderjährigen vorliegenden Missstände im Rechtssystem verschiedener Länder weltweit. Kinder und Jugendliche sind im Laufe des Verfahrens Übergriffen ausgesetzt. Straßenkinder auf der ganzen Welt leiden ganz besonders unter routinemäßigen Schikanen und physischen Übergriffen von Polizei und privaten Sicherheitskräften, die häufig im Einvernehmen mit der Regierung agieren.
Internationale Menschenrechtsabkommen verbieten die Hinrichtung von Personen, die beim Begehen einer Straftat minderjährig waren. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes sowie die Amerikanische Konvention über Menschenrechte haben diese Frage aufgegriffen. Einige wenige Länder richten jedoch weiterhin auch minderjährige Straffällige hin.
Es ist bekannt, dass seit 1990 in acht Ländern Personen hingerichtet wurden, die bei der Straftat minderjährig waren: In China, der Demokratischen Republik Kongo, im Iran, in Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, den USA und im Jemen. China, Pakistan und Jemen haben die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben, und der Iran beabsichtigt das gleiche. Die USA sind für die meisten Hinrichtungen von Minderjährigen bekannt.
Die Förderung der Menschenrechte gehört zu den Aufgaben aller UN-Organe. Die Menschenrechtskommission der UNO ist jedoch das wichtigste Organ für die Ausarbeitung von Menschenrechtsnormen. Die Kommission konzentriert sich immer mehr darauf, wie die einzelnen Länder die Bestimmungen anwenden. Die Kommission tritt einmal jährlich für sechs Wochen zusammen und verabschiedet Resolutionen über einzelne Länder, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Dabei werden Fragen wie Todesstrafe, Folter und Rechte des Kindes diskutiert.
Quellen: Schwedisches Kanzleramt, Amnesty International, Human Rights
Watch, UNO
![]() |
|
Nabi Muhammad Shukr, 12 Jahre. Wie tausende von anderen Mitgliedern des kurdischen Barzani-Klans im Irak wurde er 1983 vom irakischen Militär verhaftet und ist seitdem "verschwunden". © Amnesty International |