Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 5
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO
Im Dezember 2003 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht über Herstellung und Verkauf von Polizeiausrüstungen, die in vielen Fällen für Folter oder Misshandlungen verwendet werden können. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation gab es zwischen 2000 und 2003 allein in den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern 57 Unternehmen, die Herstellung, Verkauf und Verbreitung von Elektroschockwaffen mit Betäubungseffekt anboten. Es gibt nach Angaben von Amnesty International 856 Firmen in 47 Ländern, die an der Herstellung und dem Verkauf solcher Waffen beteiligt sind.
Die 25 EU-Mitgliedsstaaten haben sich im Juni 2005 auf eine Handelsverordnung geeinigt, mit der erstmals der Handel mit Ausrüstungen, die nur zum Zwecke der Hinrichtung oder Folter verwendet werden können (z.B. Elektroschockgürtel, elektrische Stühle und Fallbeile), verboten wird. Auch für Objekte, die zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe eingesetzt werden könnten, wie Fußschellen oder Elektroschockwaffen, wurden strengere Kontrollen eingeführt.
Amnesty berichtet, dass im Jahr 2002 in 106 Ländern der Welt gefoltert
wurde. Zwischen 1997 und 2000 kam es in über 150 Ländern zu Folterungen.
In 70 Ländern war Folter üblich, und in über 80 Ländern
kamen Menschen sogar ums Leben, weil sie gefoltert wurden.
Folter ist einer der schlimmsten Verstöße gegen die Menschenrechte.
Manche Machthaber wollen die Bevölkerung mit Drohungen zum Schweigen
bringen und den Willen von Oppositionellen und politisch Andersdenkenden brechen.
Mit Hilfe der Folter werden auch ethnische und religiöse Minderheiten
unterdrückt.
Am 12. August 2004 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht über zwei Kurden, die nach Folterungen durch Sicherheitskräfte in einem syrischen Gefängnis gestorben sein sollen.
Im März 2004 wurde Ahmad Ma´mu Kenjo, 37 Jahre alt und Vater von drei Kindern, in Ras al-´Ayn, im Nordosten Syriens von einer Sicherheitspatrouille misshandelt. Im April und Mai, so Amnesty International, wurde er an einem unbekannten Ort isoliert gefangen gehalten und wahrscheinlich dort auch gefoltert und misshandelt. Danach wurde er aus der Haft entlassen und hatte - wohl in Folge wiederholter Schläge auf den Kopf - schwere Gehirnschäden erlitten. Am 3. August starb er an einer Gehirnblutung.
Am 1. oder 2. August starb auch Ahmad Husayn Hasan im Gefängnis des militärischen Geheimdienstes. Er war seit seiner Verhaftung am 13. Juli in Isolationshaft. Ahmad Husayn Hasan hatte vier Kinder und starb wahrscheinlich an den Folgen der Folter. Die Angehörigen durften den Leichnam nicht sehen, der Nachrichtendienst teilte der Familie lediglich mit, dass Ahmad auf dem Tel Ma´teb Friedhof begraben worden sei. Man weiß nicht, welche Anklagen gegen ihn vorlagen. Amnesty International liegen Berichte über acht Syrer vor, die 2004 im Gefängnis ums Leben gekommen sein sollen. Fünf von ihnen waren syrische Kurden.
Schläge sind die heute am häufigsten vorkommende Foltermethode. Oft vorkommende Folter- und Misshandlungsmethoden sind ferner Elektroschocks, das Aufhängen der Opfer, Schläge auf die Fußsohlen, die Beinahe-Tötung durch Ersticken, Scheinhinrichtungen oder Morddrohungen und lange Perioden in Isolationshaft. Weibliche Gefangene wurden in mindestens 50 Ländern vergewaltigt und sexuell missbraucht.
Die OMCT (World Organisation Against Torture), ein Verband von Nichtregierungsorganisationen, wandte sich am 26. August 2004 mit dem dringlichen Appell an die Welt, sich für die Freilassung zweier Männer aus einem sudanesischen Gefängnis einzusetzen.
Eine sudanesische Organisation für die Abschaffung der Folter hatte die OMCT darüber informiert, dass neun Personen, darunter drei Kinder des Zaghawa-Stammes, in der Stadt Shi´airea in der südlichen Provinz Darfur vom militärischen Geheimdienst am 20. Juli 2004 verhaftet wurden.
Die Verhafteten seien zwei Tage im Gefängnis des militärischen Geheimdiensts in Shi´airea gewesen und wurden dann ins Militärgefängnis nach Nyala gebracht. Ihnen wurde nichts Besonderes vorgeworfen, vielmehr scheint ihre ethnische Zugehörigkeit Grund für ihre Gefangennahme gewesen zu sein. Sechs erwachsene Männer und drei Kinder sollen schwer gefoltert worden sein. Am 11. August wurden die Kinder freigelassen und am 17. August 2004 vier der Männer.
Folteropfer benötigen nach ihrer Freilassung Hilfe. Fast alle leiden nach dieser - der wahrscheinlich schrecklichsten Erfahrung, die ein Mensch machen kann - nicht nur an physischen, sondern auch an psychischen Problemen und Schmerzen. Bei manchen Folteropfern kommt es zusätzlich noch zu Schuld- und Schamgefühlen.
Die physischen Übergriffe können vorübergehende oder bleibende Verletzungen verursachen: Knochenbrüche, Blutungen, Verbrennungen, Zahnbeschwerden und herabgesetztes Hörvermögen sind Beispiele hierfür. Psychische Übergriffe können zu Angst und Depressionen, Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisverlust, Einsamkeitsgefühl und Isolation der Opfer führen.
Nach Angaben des Zentrums für Folter- und Traumageschädigte am Karolinska-Krankenhaus in Stockholm zeigen Untersuchungen, dass bis zu 25 Prozent der in Schweden lebenden Flüchtlinge Folterungen und anderer grausamer oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt waren. Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Ländern sind noch stärker davon betroffen.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO ist das Verbot der Folter verankert. 1984 wurde die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe angenommen. Die Konvention ist von 125 Ländern unterzeichnet worden. Es gibt ein eigenes Komitee in Verbindung mit dieser Konvention, das ihre Einhaltung durch die Länder überwachen soll.
Die Länder erstatten über ihre Arbeit zur Verhinderung von Folter im jeweiligen Land regelmäßig Bericht. Gegenwärtig arbeitet die UNO an einem Fakultativprotokoll zu dieser Konvention. Einige Länder kämpfen dagegen an. Laut Zusatzprotokoll sollten UNO-Vertreter unangemeldet Gefängnisse und Hafteinrichtungen besuchen können, um vor Ort zu überprüfen, ob Folter vorkommt.
Verschiedene UNO-Organe führen zur Abschaffung von Folter und Übergriffen auch Ausbildungseinsätze zu Menschenrechten und Demokratie für verschiedene Berufsgruppen, wie zum Beispiel Polizisten und Soldaten durch. Flüchtlinge, die Folter und Gewalthandlungen ausgesetzt waren, können von UNHCR für die Neuansiedlung in einem Drittstaat zur Rehabilitation und Unterstützung Hilfe erhalten.
Quellen: Amnesty International, Schwedisches Rotes Kreuz, Zentrum für Folter- und Traumageschädigte am Karolinska-Krankenhaus, UNO, World Organisation Against Torture, UNHCR
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Demonstration gegen Folter. © Amnesty International |