ATHEN. Mohammed* kommt aus der Bürgerkriegsregion Darfur im Sudan, die als eines der am schlimmsten von Gewalt und Krieg heimgesuchten Gebiete der Erde gilt.
Hunderte von Dörfern wurden zerstört, hunderttausende von Menschen getötet oder verletzt. Andere starben durch Krankheiten Folgen eines Krieges, in dem die berüchtigten Janjaweed-Milizen nur verbrannte Erde hinterließen. Über zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Darfur gilt als Schauplatz von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.
Eigentlich sollten dies ausreichende Gründe sein, den Asylantrag von jemandem ernst zu nehmen, der aus Darfur stammt.
Mit Unterstützung von Amnesty International (AI) und des Griechischen Flüchtlingsrates, die vor Gericht klagten, wurde Mohammed Ende Mai dieses Jahres aus der Haft in Griechenland entlassen. Trotzdem ist er keinen Schritt weiter mit der Prüfung seines Asylantrags, erst recht nicht mit der Anerkennung als Flüchtling.
Sein Asylverfahren wurde aufgrund einer Formsache unterbrochen und seitdem sorgten die ineinander greifenden Systeme von europäischem und nationalem griechischen Recht dafür, dass der Fall Mohammed nie inhaltlich behandelt wurde unabhängig von seiner Person oder Herkunft, wie gerechtfertigt sein Antrag auf den Flüchtlingsstatus auch sein mag. Es sei denn, die Vernunft siegt und letzten Anstrengungen von Menschenrechtsorganisationen wird doch noch Gehör geschenkt.
Mohammed war auch in Großbritannien inhaftiert. Alles in allem hat er ungefähr die Hälfte seines Aufenthaltes in Europe in Haft zugebracht. Eigentlich hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Außer der Tatsache, dass er in Europa Schutz beantragt hat und dass er, wie viele andere Asylsuchende, das komplexe System der Gesetze auf EU- und Staatenebene nicht ganz verstanden hat.
Der 45-jährige Sudanese floh aus seinem Dorf im Norden Darfurs im Jahr 2003, einige Monate nachdem der brutale Bürgerkrieg ausgebrochen war. Er war gezwungen, seine Frau und fünf kleine Kinder zurückzulassen. Viele Asylsuchende haben große Schwierigkeiten, skeptischen Behörden und Gerichten ausreichende Informationen über ihre Identität und Herkunft zu liefern. Nicht so Mohammed. Er kann Dokumente vorweisen, die seine Herkunft aus Darfur bestätigen.
Ein UNHCR-Mitarbeiter besuchte ihn während seiner Haftzeit im April 2005. Er sei außerordentlich ruhig gewesen, fast schon gefasst während des Interviews, als aber die Situation zu Hause zur Sprache kam, hätten sich seine Augen mit Tränen gefüllt, so der Mitarbeiter.
Als mein Dorf angegriffen wurde, wurden viele aus meiner Familie getötet, sagte Mohammed mit leiser Stimme. Alle Männer und Jungen älter als elf Jahre wurden gehängt. Seit seiner Flucht hat Mohammed wenig über das Schicksal seiner Familie erfahren. Er glaubt und hofft, dass sie in einem der vielen Vertriebenlager in Darfur leben.
Mohammeds Geschichte ist nicht ungewöhnlich neben schrecklichen Erzählungen von unzähligen Vergewaltigungen und andere Grausamkeiten kann man kann ähnliches Geschichten von vielen der 1,8 Millionen Vertriebenen Darfurs oder von den mehr als 200.000 Flüchtlingen hören, die auf der anderen Seite der Grenze im Tschad leben. Nur wenige Menschen aus Darfur haben es geschafft, nach Europa zu fliehen.
Nach mehreren Wochen erreichte Mohammed im Juni 2003 Leros, eine griechische Insel in der östlichen Ägäis. Da er in Griechenland illegal ankam, wurde er verhaftet und eingesperrt. Es überrascht nicht zu hören, dass er, wie er sagt, während dieser Zeit sehr viel Angst hatte. Er sagt, zuerst habe ihn niemand über seine Rechte informiert. Er wusste nicht, wie er einen Asylantrag stellen konnte. Später, nach Erhalt der relevanten Dokumente, gelang es ihm dann doch. Nach den üblichen drei Monaten, die für die Inhaftierung von Neuankömmlingen gilt, wurde er entlassen und verließ Leros, um auf das Festland zu gelangen.
Nach der Haftentlassung war ich zwei Wochen obdachlos, erinnert er sich. Ich schlief unter freiem Himmel in Omonia (ein Platz im Zentrum von Athen). Ich hatte nichts. Keine Arbeit - nirgends, wo ich hin konnte. Ich wusste nicht, was ich tun sollte und entschloss mich, Griechenland zu verlassen.
Viele Asylbewerber, die mit dem Asylverfahren in Griechenland nicht vertraut sind und oft keine Unterkunft oder andere Unterstützung haben, verlassen das Land auf der Suche nach Schutz und Hilfe anderswo in Europa. Es ist ähnlich in Italien, wo solche Hilfen nur in den ersten 45 Tagen angeboten werden, das Asylverfahren sich aber über ein ganzes Jahr hinziehen kann.
Ich wusste nichts über das Asylverfahren, also habe ich den Rat eines Freundes befolgt nach Großbritannien zu gehen, wo alles besser sei, sagt Mohammed. Er schaffte es bis auf die britische Insel, wo er erneut einen Asylantrag stellte.
Die Prüfung seiner Fingerabdrücke durch eine im September 2003 in Betrieb genommene EU-weite Datenbank (Eurodac) ergab, dass er bereits in Griechenland um Asyl nachgesucht hatte.
Mohammed wurde deswegen inhaftiert und für rund sechs Monate in Großbritannien interniert. So lange dauerte es, bis im Einklang mit einer EU-Regelung (Dublin II) geklärt war, dass Griechenland für seinen Asylantrag innerhalb der EU verantwortlich ist. Dublin II wurde im Februar 2003 ratifiziert und weist EU-Staaten klare Verantwortlichkeiten zur Durchführung des Asylverfahrens zu.
Griechenland erhielt 2004 über 1.300 Anfragen, um Asylbewerber zurückzunehmen, die dort zuerst einen Antrag gestellt hatten, ehe sie es in anderen EU-Staaten erneut versuchten. Asylsuchende, die von anderen EU-Staaten zurückgeschickt werden, haben dort oft das Problem, dass ihr Verfahren unterbrochen wurde und deswegen laut griechischem Gesetz nicht wieder aufgenommen werden kann.
Genau dies widerfuhr Mohammed bei seiner Ankunft in Griechenland im Juni 2004. Er wurde informiert, dass infolge seiner nicht autorisierten Ausreise die Bearbeitung seines Falles unterbrochen worden war und es deshalb nicht möglich sei, seinen Antrag weiter zu verfolgen. Er wurde für weitere drei Monate inhaftiert, dann mit der Aufforderung entlassen, Griechenland binnen eines Monats zu verlassen.
Das Internationale Sekretariat von Amnesty International teilte dem griechischen Minister für Öffentliche Ordnung, Georgios Voulgarakis, schriftlich mit, aus ihrer Sicht sei Mohammed ein Flüchtling, sodass eine Abschiebung in den Sudan das Prinzip des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) verletzen würde. Das AI-Büro in Athen erhielt keinerlei Antwort auf dieses Schreiben.
Im März 2005 wurde Mohammed erneut festgenommen und inhaftiert, weil er die vorherige Anordnung verletzt hatte, Griechenland bis Ende Juni zu verlassen. Dieses Mal legten seine Anwälte beim höchsten Verwaltungsgericht, dem Staatsrat, Berufung ein.
Die Situation ist hoffnungslos. Es gibt viele Fälle von Personen, die in der gleichen Lage sind (wie Mohammed), und wir sind einfach zu wenige, um ihnen allen zu helfen, sagt der Rechtsanwalt und Koordinator der Rechtshilfeabteilung des Griechischen Flüchtlingsrats, Spyros Koulocheris.
Dieser Fall ist problematisch für die Fürsprecher von Flüchtlingen, zeigt er doch das Ausmaß auf, in dem europäische Staaten, sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene, Schutzmechanismen eingeschränkt haben, um den Zugang zu begrenzen und die Zahlen zu reduzieren. Ein Flüchtling kann in einem EU-Staat einen Asylantrag stellen, aus nachvollziehbaren Gründen einen anderen EU-Staat aufsuchen und von dort in das Land, in dem er zum ersten Mal einen Asylantrag gestellt hat, zurückgeführt werden. Dann kann es im Einklang mit dem nationalen Recht dieses Landes passieren, dass der ursprüngliche Antrag überhaupt nicht weiter behandelt wird.
Wir sollten betonen, dass diese kafkaeske Situation nicht nur in Griechenland auftreten kann, sagt die UNHCR-Vertreterin in Brüssel, Judith Kumin. Es gibt andere Länder in Europa, wo so etwas auch passieren könnte, falls formale Anforderungen nicht erfüllt würden, zum Beispiel wenn Fristen für die Antragstellung nicht eingehalten werden.
Die Dublin-II-Regelung seien für ein Europa entworfen, worden in dem Asylrecht und praxis einheitlich sind, bemerkt Kumin. Leider sind wir noch ein ganzes Stück von diesem Ziel entfernt. Aber irgendetwas kann nicht stimmen, wenn die ganze Welt die Tragödie von Darfur wahrnimmt und der Fall eines Asylbewerbers von dort nicht einmal angehört werden kann.
Im September verbesserte sich Mohammeds prekäre Situation in Griechenland leicht aufgrund eines Zwischenbescheids des Staatsrats. Er hat den griechischen Behörden die Abschiebung Mohammeds untersagt, bis das Gericht seine endgültige Entscheidung trifft, ob sein Asylantrag nun doch erneut behandelt werden sollte. Der Staatsrat hat außerdem entschieden, ihm seine rosa Karte - sie garantiert dem Inhaber die kostenlose medizinische Versorgung und das Recht auf Arbeitsuche zurückzugeben. Zudem muss der Staat die Gerichtskosten übernehmen.
Doch nun kann es bis zu drei Jahre dauern, bis das Gericht seine endgültige Entscheidung fällt. Der Mann aus Darfur wird so weiter für einen der Schwachpunkte des europäischen Asylsystems stehen.
Ich will nur Asyl, sagt er, wenn er über seine Odyssee mit
den UNHCR-Mitarbeitern spricht.
* Name geändert
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Mohammed besprach seinen Fall im Juni 2005 mit UNHCR-Mitarbeitern in Athen, kurz nachdem er zum vierten Mal aus der Haft entlassen wurde. © UNHCR/T.Katechis |