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Jobsuche mit Hindernissen

Eine Arbeit zu haben, macht vieles im Leben einfacher. Was es bedeutet, nicht arbeiten zu können, beschreiben Flüchtlinge so:

"Man wird verrückt."

"Man ist immer zu Hause und hat schlechte Laune."

"Man wird nervös und krank, weil man so viel grübelt."

Die Arbeitslosigkeit gehört für die meisten Asylsuchenden und Flüchtlinge zum Alltag. Eine Studie des auf Migrationsfragen spezialisierten Isoplan-Instituts kommt zu dem Schluss, "... dass so gut wie alle arbeitsfähigen Flüchtlinge auch arbeitswillig sind, d.h. die große Mehrzahl befindet sich auf der Suche nach Arbeit. Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erweist sich jedoch als sehr problematisch."

Durch Einschränkungen für Asylsuchende stünden diesen "nur einige wenige Branchen offen. Vergleichsweise gute Chancen ... bestehen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Reinigungsgewerbe und beispielsweise bei Zuliefererbetrieben für Kebab-Imbisse, lediglich vereinzelt noch im Baugewerbe", so das Fazit des Instituts.

Situation in Deutschland:

Asylsuchende
In Deutschland dürfen Asylsuchende zunächst ein Jahr nicht arbeiten. Sie müssen stattdessen von staatlicher Unterstützung leben, die deutlich unter den Sozialhilfesätzen liegt. Nach dieser Frist können sie einen Job annehmen, aber nur wenn u.a. nachgewiesen wird, dass der Arbeitsplatz nicht anderweitig besetzt werden kann.

Der Grund für das Arbeitsverbot: Die Aufnahme von Asylsuchenden soll streng von der Arbeitsmarktmigration getrennt werden. Wenn der Staat Flüchtlinge aufnimmt, dann geschieht dies nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern weil sie vor Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen geschützt werden sollen. Mit dem Arbeitsverbot wird also sichergestellt, dass niemand ins Asylverfahren geht, der in Wirklichkeit einen Job in Deutschland sucht.

Andererseits führen solche Arbeitsverbote zu dem Vorurteil: "Die wollen ja sowieso nicht arbeiten." Ein Irrtum: Asylsuchende dürfen in der Regel nicht arbeiten.

Die Zeit, in der die Betroffenen keinen richtigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, kann lange dauern: Ein Asylverfahren zieht sich über Monate oder auch mehrere Jahre hin.

Ähnlich problematisch ist der Arbeitsmarktzugang für Menschen, die mit einer "Duldung" in Deutschland leben. Viele von ihnen sind im Asylverfahren abgelehnt worden, können aber z.B. wegen Krankheit oder drohender Menschenrechtsverletzungen nicht zurück in die Heimat.

Nach der Flüchtlingsanerkennung
Ist jemand als Flüchtling anerkannt, so steht ihm der Arbeitsmarkt offen. Zumindest im Prinzip. Wenn es Flüchtlingen gelingt, eine Arbeit zu finden, entspricht sie häufig nicht ihrer Ausbildung und Qualifikation. So kann es passieren, dass die gelernte Ärztin als Putzfrau arbeitet oder der ehemalige Lehrer für einen Imbiss kocht. Berufliche Umschulungs- und Sprachkurse können bei anerkannten Flüchtlingen die Chancen verbessern.

Ein Teil der Asylbewerber und Flüchtlinge bringt eine gute Qualifikation mit, wie eine Befragung im Saarland zeigte, die ebenfalls von Isoplan durchgeführt wurde: "Das Qualifikationsniveau ist sehr unterschiedlich. Die meisten Asylbewerber/innen im Saarland verfügen über mehr als 10 Jahre Schulbildung, darunter auch Hochschulabschluss. Auch die im Heimatland erlernten und ausgeübten Berufe decken ein breites Spektrum ab. ... Wenn es Asylbewerber/innen gelingt, eine Beschäftigung zu finden, entspricht diese in der Regel nicht ihren Qualifikationen."

Situation in der Schweiz:

Asylsuchende
Für Asylsuchende besteht in der Regel während den ersten drei bis sechs Monaten des Aufenthalts ein Arbeitsverbot. Jedoch gibt es in der Schweiz Kantone, die Asylsuchenden trotzdem die Möglichkeit geben, sofort zu arbeiten. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Asylsuchende nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sich auf eine offene Stelle keine schweizerische oder ausländische Person mit Bewilligung meldet. Nur ein kleiner Bruchteil der Asylsuchenden findet im ersten Jahr des Aufenthaltes eine Arbeitsstelle.

Nach der Anerkennung als Flüchtling
Grundsätzlich sind anerkannte Flüchtlinge den Schweizerinnen und Schweizern auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt. Das heißt, dass sie das Recht haben, in allen Branchen zu arbeiten, und dafür angemessen bezahlt zu werden. Der Vorrang der inländischen Arbeitnehmenden gilt für anerkannte Flüchtlinge nicht.

In der Praxis gibt es leider eine große Anzahl Flüchtlinge, die seit einiger Zeit in der Schweiz leben, eine Landessprache beherrschen, sowie über eine hohe Ausbildung verfügen, aber trotzdem keine Arbeit finden. Viele Personen müssen deshalb einen Job in einem ganz anderen Gebiet suchen, in dem sie ihre Kompetenzen nicht ausschöpfen können.

Für die Vermittlung der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt sind grundsätzlich die Sozialdienste zuständig. Im Rahmen der Sozialhilfe gibt es gemeinwesenorientierte Beschäftigungsprogramme, an denen Flüchtlinge teilnehmen können. Zudem werden manchmal spezifische Zuschüsse an Arbeitgebende für die Einarbeitung von Flüchtlingen ausgerichtet. Diese Art von Unterstützung ist jedoch auch von Kanton zu Kanton sehr verschieden, und Flüchtlinge erhalten nicht in allen Landesteilen die gleichen Hilfeleistungen.

Situation in Österreich

In Österreich können Menschen ab der Stellung eines Asylantrages zu Hilfstätigkeiten im Asylquartier und für gemeinnützige Arbeiten beim Bund, den Ländern oder Gemeinden heran gezogen werden.

Sind die ersten drei Monate Warten auf den Asylbescheid (von oft vielen Monaten) vorbei, können Asylsuchende theoretisch eine so genannte Beschäftigungsbewilligung bekommen. Diese wird für eine Arbeit erteilt, für die auch unter den Arbeitslosen kein Mensch gefunden werden konnte. In der Praxis schränkt aber eine Verordnung diese Möglichkeit stark ein - auf Saisonarbeiten, also etwa Erntetätigkeit in der Landwirtschaft.

Ist jemand als Flüchtling anerkannt, ist er mit Österreicherinnen und Österreichern auf dem Arbeitsmarkt gleich gestellt. Ob seine Ausbildung oder allfällige Universitätsabschlüsse etc. in Österreich anerkannt werden, steht auf einem anderen Blatt. Oft braucht es jahrelangen Einsatz des oder der Betroffenen, bis seine bzw. ihre Talente und Qualifikationen entsprechend zur Geltung kommen.

Bilal Görgu på sitt kontor

Friseursalon einer Frau aus Kambodscha. Sie kam als Asylbewerberin in die Schweiz, erhielt den Flüchtlingsstatus und wurde später eingebürgert.

© UNHCR/A.Hollmann