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Kampf gegen Diskriminierung

Im Frühjahr 2005 erarbeitete die schwedische Regierung eine Gesetzesvorlage über das Verbot von Diskriminierung in Schulen. Der Hintergrund: Schüler hatten sich an den Ombudsmann gegen Ethnische Diskriminierung (DO) gewandt haben, weil sie sich verletzt fühlten; doch bisher hat es nur wenige Anzeigen gegeben. Nach Einschätzung von John Stauffer, Jurist beim DO, könnte es mit dem neuen Gesetz jedoch zu mehr Anzeigen kommen.

Was vom DO bisher als Diskriminierung in der Schule festgestellt wurde, bezog sich auf Lehrmittel und Veröffentlichungen, in denen sich Schüler über ihre Klassenkameraden lustig gemacht hatten. "Es sind ziemlich grobe Dinge vorgekommen", berichtet John Stauffer. Darüber hinaus kritisiert Stauffer, dass der Lehrstoff zu stark auf eine Gruppe bezogen sei. In den Lehrmitteln werde etwa immer die Geschichte der "weißen" Schüler geschildert, nie beispielsweise die der Roma. Dies sei eine indirekte Diskriminierung, die zur Trennung beitrage, so Stauffer.

Der Ombudsmann gegen Ethnische Diskriminierung wurde 1986 eingerichtet. Laut John Stauffer war es der Druck von außen, der dazu führte, dass man in Schweden den Bedarf der Einrichtung einer solchen Behörde sah. Zwar sei die Menschenrechtsarbeit in Schweden immer gut gewesen, doch Verstöße gegen die Menschenrechte habe man stets nur in anderen Ländern gesucht, sagt Stauffer. Es war daher schwierig zu sehen, dass Menschen auch in Schweden diskriminiert wurden. "Es waren andere, die uns Schweden anregten, endlich etwas gegen dieses Problem zu unternehmen. Wir Schweden haben das nicht selber erkannt", erzählt John Stauffer.

Heute ist DO größer geworden und setzt sich aktiv dafür ein, ethnische Diskriminierung zu bekämpfen und zu verhindern. Privatpersonen können sich um Rechtshilfe an ihn wenden, wenn sie sich schlecht behandelt fühlen. Die Diskriminierung einer Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religion ist nach schwedischem Gesetz verboten.

Gleiche Menschen ungleich behandeln

Es ist sehr schwierig, Diskriminierung genau und umfassend zu definieren. Häufig ist es eine unbewusste Handlung. Laut John Stauffer geht es bei Diskriminierung ganz einfach darum, dass gleiche Menschen ungleich behandelt werden. Unsere Einstellungen und Werturteile spiegeln sich in unserem Verhalten gegenüber anderen, und genau dies möchte der DO zuallererst verändern.

John Stauffer meint jedoch, dass Diskriminierung auch bei Gleichbehandlung ungleicher Menschen bestehen kann: Werde beispielsweise ein an der schwedischen Kultur orientierter Unterricht gehalten, erhielten zwar alle Schüler die gleiche Ausbildung, dies bedeute jedoch nicht, dass auch alle die gleichen Möglichkeiten hätten. So hätten Schüler mit anderem kulturellen Hintergrund oder anderer Herkunft möglicherweise mehr Schwierigkeiten als mit dem System vertraute Schüler. "Auch dies ist eine Form der Diskriminierung", betont Stauffer.

Viele zeigen Arbeitgeber an

Bei nahezu der Hälfte der beim DO eingehenden Anzeigen geht es um Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt: Manchen Personen ausländischer Herkunft wurde aus ungerechtfertigten Gründen gekündigt. Andere bekamen nicht die Arbeit, für die sie sich beworben hatten, obwohl sie am besten qualifiziert waren. John Stauffer betont, dass es dabei nicht immer um eine bewusste Handlung geht. Bei Anstellungen gehe es vor allem darum, jemanden auszuwählen, der zur Gruppe passt und den anderen Angestellten ähnlich ist: "Da wird es schwieriger, Personen mit einem völlig anderen ethnischen, kulturellen und religiösen Hintergrund einzustellen. Das ist zwar unbewusst falsch, aber trotzdem falsch", betont Stauffer.

In den allermeisten Fällen von Diskriminierung kann der DO an einer Einigung der unterschiedlichen Parteien mitwirken. In manchen Fällen wird Schadenersatz geleistet, oder der ungerechtfertigt Gekündigte erhält seinen Arbeitsplatz zurück. Auch wenn viele Arbeitgeber, die einer Einigung zustimmen, weiterhin behaupten, nicht diskriminiert zu haben, glaubt Stauffer, dass sie doch im Innersten ihre Handlung begreifen. "Wir arbeiten sehr hart daran, die Arbeitgeber zur Einsicht über die eigentliche Bedeutung von Diskriminierung zu bringen. Schließlich verstehen sie es wohl, wollen dies jedoch nicht schriftlich festhalten. Beim nächsten Mal passen sie dann auf."

Wenn eine Einigung zwischen den Parteien völlig unmöglich erscheint, bringt der DO den Fall vor Gericht.

Wenn andere den Vortritt haben

In den letzten Jahren hat der DO einen Anstieg der Zahl von Anzeigen auf dem Wohnungsmarkt festgestellt. Neue Wartelisten, bei denen die Wohnungsunternehmen selber die Mieter auswählen können, haben Raum für Diskriminierung geschaffen. Laut John Stauffer dauert die Bearbeitung oft sehr lange, wenn Personen mit ausländischer Herkunft ein Wohnungsansuchen stellen. Andere, die den Antrag später stellen, erhalten hingegen früher ein Angebot.

Der DO hat auch Fälle registriert, bei denen Personen in einem Stadtteil eine Wohnung angeboten wird, aber nicht in anderen. Manchmal wird es von den Hausverwaltungen als gute Idee angesehen, einigen Gruppen den Einzug in gewisse Viertel zu verweigern. Dies wird mit einer besseren Integration in die Gesellschaft begründet. "Doch dies ist falsch, selbst wenn es vielleicht gut gemeint ist. Zur Lösung des Segregationsproblems muss man andere Wege einschlagen", sagt John Stauffer.

Er kritisiert auch, dass immer dann, wenn von mangelnder Integration gesprochen wird, die Viertel mit einem hohen Ausländeranteil angeführt werden. Niemals sei aber ein Verbot des Zuzugs von Schweden in Viertel mit ausschließlich schwedischer Bevölkerung vorgeschlagen worden, gibt er zu Bedenken.

Hotel verbietet Roma den Zutritt

Seit der Einführung des Gesetzes gegen die Diskriminierung im Dienstleistungssektor im Jahr 2003 melden sich immer mehr Menschen, die einer diskriminierenden Behandlung in Bars, Restaurants und an anderen öffentlichen Orten ausgesetzt waren.

Zum ersten Mal ist nun der DO mit einem solchen Fall vor Gericht gezogen. John Stauffer berichtet von einem Hotel in der schwedischen Stadt Eskilstuna, das einer Roma-Familie den Zutritt zu seinem Schwimmbad verweigerte. "Zunächst sagte man, das Hotel sei voll, doch stellte sich heraus, dass kein einziger Besucher im Bad war", erzählt er. Beim DO sieht man dem Urteil erwartungsvoll entgegen.

Das wichtigste Instrument des DO im Kampf gegen die Diskriminierung ist das Recht. Mit den in den letzten Jahren erlassenen Gesetzen hat man nun konkrete Instrumente für die Arbeit. Das Risiko eines Schadenersatzes führt dazu, dass Arbeitgeberinnen und -geber sich vor diskriminierendem Verhalten hüten. Mit Hilfe des Gesetzes können Opfer von Diskrimierung auch eine Entschädigung erhalten. "Immer wieder einen ablehnenden Bescheid bei der Arbeitssuche zu erhalten, kann einen fertig machen", sagt John Stauffer. Er erklärt auch, dass man mit einem eigens dafür erlassenen Gesetz nun einer Diskriminierung in der Schule viel einfacher auf die Spur kommen kann.

Unter den Teppich gekehrt?

Doch längst nicht jeder wendet sich bei Diskriminierung an den DO, laut einem neuen Bericht lediglich sechs Prozent. John Stauffer hält dies für sehr beunruhigend. Dies kann bedeuten, dass die Diskriminierung sehr viel weiter verbreitet ist, als wir glauben wollen, und das Problem nicht sichtbar wird. "Für viele Menschen ist Diskriminierung so normal, dass man sie leicht verdrängt. Man hat einfach nicht die Kraft zu agieren", erzählt er. Doch wenn das Problem nie wirklich angesprochen wird, ist es auch viel einfacher, es unter den Teppich zu kehren und sich nicht mit seinen eigenen Vorurteilen und Verhaltensweisen beschäftigen zu müssen. "Wir müssen einsehen, dass wir ein Problem haben und uns Gedanken über unser eigenes Verhalten machen", erklärt er. "Welche Wertvorstellungen habe ich? Verhalte ich mich so, dass es als diskriminierend aufgefasst werden kann?"

John Stauffer blickt dennoch positiv in die Zukunft. Schließlich werde das Problem der Diskrimierung in der Öffentlichkeit diskutiert. Fast alle großen Zeitungen brachten Artikelserien über Diskriminierung in verschiedenen Bereichen. Die große Herausforderung besteht für Stauffer darin, Menschen in ihrem Alltag zum Nachdenken über ihren Arbeitsplatz oder ihre Schule anzuregen, damit die Diskussion über Diskrimierung nicht nur unter Politikern stattfindet. John Stauffers allerwichtigste Mahnung ist deutlich: "Jeder Fall von Diskriminierung muss angezeigt werden. Diskriminierung darf nicht hingenommen werden."


Link:

www.stop-discrimination.info - Website der Europäischen Union mit Informationen zu Anti-Diskriminierungsrichtlinien der EU.

John Stauffer, jurist på DO

John Stauffer vom Büro des Ombudsmann gegen Ethnische Diskrimierung (Schweden).

© UNHCR / J. Adolfsson