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Integration im Asylland

Die vertragsschließenden Staaten sollen soweit als möglich die Gleichstellung und Einbürgerung von Flüchtlingen erleichtern. Sie sollen insbesondere alles tun, um das Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und soweit als möglich die Kosten eines solchen Verfahrens zu reduzieren.

Artikel 34
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
(Genfer Flüchtlingskonvention, 1951)


Die Ansiedlung im Asylland ist eine der dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge, besonders wenn eine freiwillige Rückkehr in absehbarer Zukunft nicht möglich ist.

Ein bekannter schwedischer Künstler, Laris Strunke, kam im Alter von dreizehn Jahren als Flüchtling aus Lettland nach Schweden. Er floh 1944 mit seinen Eltern und Geschwistern in einem Boot über die Ostsee. Das einzige, was er nach Schweden mitnehmen konnte, war eine Schachtel mit Farbstiften. Laris Strunke konnte Lettland erst 1989 wieder besuchen. Da waren 45 Jahre seit der Flucht verstrichen.

Für eine erfolgreiche Integration ist es notwendig, dass das Aufnahmeland Flüchtlingen gegenüber positiv eingestellt ist und ihnen einen dauerhaften Aufenthalt anbietet. Die Integration von Flüchtlingen ist ein vielschichtiger und sich ständig entwickelnder Prozess. Der Flüchtling selbst muss bereit sein, sich in der neuen Gesellschaft anzupassen, ohne deshalb seine eigene kulturelle Identität aufgeben zu müssen. Seitens des Gastlandes ist eine offene und verständnisvolle Haltung notwendig und die Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung, den Bedürfnissen einer Bevölkerung aus verschiedenen Kulturen Rechnung tragen zu können.

Drei Faktoren spielen bei der Integration in eine neue Gesellschaft eine Rolle: Zunächst geht es um ein juristisches Verfahren, in dessen Verlauf der Flüchtling allmählich den Bürgern des Landes rechtlich gleichgestellt wird. Dazu gehören Bewegungsfreiheit, Zutritt zum Arbeitsmarkt, Recht auf Bildung, Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge, Möglichkeit des Eigentumserwerbs und die Ausstellung von Reise- und Identitätsdokumenten. Die Familienzusammenführung ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Diese Entwicklung sollte zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht und schließlich zur Staatsbürgerschaft des Flüchtlings im Aufnahmeland führen.

Auf eigenen Beinen

Der zweite Faktor ist finanzieller Natur. Allmählich werden Flüchtlinge immer weniger abhängig von der Unterstützung durch die Gesellschaft und werden selbständiger. Seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und zum Wachstum der Gesellschaft beizutragen, erleichtert die Integration eines Flüchtlings sehr.

Die Integration ist für Flüchtlinge auch ein sozialer, kultureller und politischer Prozess. Gleichzeitig wird eine Anpassung seitens der Gesellschaft verlangt, um den Flüchtlingen ein Leben in der Gesellschaft ohne Diskriminierung oder Ausbeutung zu ermöglichen. Es geht also um einen beidseitigen Prozess, bei dem sowohl Flüchtlinge als auch Einwohner und Behörden des Landes eine wichtige Rolle für eine gelungene Integration spielen.

Die Integration wird in Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention erwähnt. Der anerkannte Flüchtling soll bürgerliche, sozioökonomische und kulturelle, und in gewisser Weise auch politische Rechte haben, außerdem soll er die gleichen öffentlichen Fürsorgeleistungen erhalten wie Bürger des Landes und Zugang zu einer Wohnung zu einem angemessenen Preis haben. Wenn ein Flüchtling die Staatsbürgerschaft im Asylland erhält, endet der Flüchtlingsstatus, und er gilt als völlig integriert.

Die Möglichkeit einer Integration ist in einigen Ländern beschränkt. Manche Staaten haben die Genfer Flüchtlingskonvention oder andere regionale Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen nicht unterzeichnet. Sie gestehen Flüchtlingen nicht alle Rechte zu, die in der Genfer Flüchtlingskonvention genannt werden.

UNHCR setzt sich dafür ein, dass alle Länder die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnen und gemeinsam die Verantwortung für das Recht der Flüchtlinge auf internationalen Schutz und ein würdevolles Leben tragen.

Lars Strunke i sin ateljé i Stockholm

Der Maler Laris Strunke in seinem Atelier in Stockholm.

© UNHCR/K.Rodriguez