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Die erste Wohnung in der Schweiz

Für die Unterbringung von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen in der Schweiz sind die Kantone zuständig. Da die Kantone beim Angebot der Leistungen einen grossen Spielraum besitzen, variieren die Unterbringungsmöglichkeiten von Kanton zu Kanton.

Unterbringung für Asylsuchende:

Asylsuchende erhalten in der Regel einen Aufenthaltsort in einer Kollektivunterkunft (Flüchtlingsheim, Durchgangszentrum etc.) zugewiesen. Personen mit längerem Aufenthalt, Erwerbseinkommen oder Familie dürfen manchmal in einer eigenen Wohnung leben.

Nach Änderung des Gesetzes im Jahre 2004 erhalten Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretens-Entscheid (NEE) - ihr Asylgesuch wird nicht geprüft, weil in der ersten Anhörung davon ausgegangen wird, dass dieses unbegründet ist - keine Fürsorgeleistungen oder weitere Unterstützung mehr. Das bedeutet, dass sie nach Abschluss des Verfahrens die Empfangsstelle verlassen müssen, und ihnen keine Unterkunft zugewiesen wird. Sie befinden sich somit illegal in der Schweiz und müssen aus eigener Initiative und mit eigenen finanziellen Mitteln ausreisen. Sie erhalten auf Anfrage ein Minimum an materieller Unterstützung in Form von Nothilfe.

Hilfe für anerkannte Flüchtlinge bei der Wohnungssuche:

Im schweizerischen Föderalsystem liegt in vielen Bereichen die Zuständigkeit bei den Kantonen und Gemeinden. Für jede Art von Betreuung von Flüchtlingen sind grundsätzlich die kantonalen Sozialdienste zuständig, welche verschiedene Aufgaben auch an Gemeinden oder an nichtstaatliche Organisationen delegieren können.

Flüchtlinge erhalten daher bei der Wohnungssuche Unterstützung von den Sozialdiensten. Die Kantone haben die Zuständigkeit im Wohnungsbereich jedoch an die Sozialdienste der Gemeinden, oder an Drittorganisationen wie Hilfswerke delegiert.

Somit müssen sich Flüchtlinge je nach Gemeinde entweder an die Sozialdienste, oder an Hilfswerke wenden, wenn sie Hilfe bei der Wohnungssuche in Anspruch nehmen wollen. Dieses föderale System mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten erschwert oftmals den Flüchtlingen den Zugang zu adäquater Betreuung, da sich die Flüchtlinge zuerst in den schweizerischen Strukturen zurechtfinden müssen.